Die Kroaten kamen nach dem sie seit dreizehn Jahrhunderten im eigenem Staat, zuletzt mit eingeschränkter Souveränität, gelebt hatten, im Jahre 1918 in ein Staatsgebilde, das Jugoslawien hieß. Sie wurden Bürger dieses neuen Staates, jedoch keine Jugoslawen, sie blieben als Volk Kroaten (als indogermanische Volksgruppe Südslawen).Staaten sind künstliche, von Willen einzelner, einer Guppe oder einer Gesamtheit getragene variable Machtgebilde, nicht aber Merkmal völkischer Identität. Völker - gekennzeichnet durch gleiche Sprache, Kultur und geimensame Vergangenheit- sind natürlich gewachsene Gemeinschaften, Ursprung allen menschlichen Lebens und aller Kultur. Wie jeder Mensch ein Recht auf Leben und Identität hat, so haben auch Völker ein Recht auf Identität und kulturelles Eigenleben. Staaten als Machtgebilde können zwar den einzelnen oder einer völkischen Gemeinschaft diese Naturrechte vorenthalten, nicht aber entziehen.